Die große misere für Finder und auffangstationen
Wer Waschbären aufnimmt, darf sie nicht einfach wieder freilassen, sowie die Freibahntauglichkeit sicher gestellt wurde. Das Rückführungsverbot soll zusätzlich die Population minimieren. Eine äusserst fragwürdige Annahme.
In den letzten Jahren geraten hierdurch Auffangstationen an ihre Leistungsgrenzen. Die Behörden haben Auflagen erteilt, nach denen augenommene Waschbären auf Lebenszeit in einer dauerhaften, artgerechten Endstelle untergebracht werden müssen. In Anbetracht der Tatsache, dass Waschbären in Gefangenschaft im Druchschnitt 15 Jahre leben, sind die jährlich verfügbaren Endplätze Mangelware. Selbst kastrierte Tiere werden von dieser Regelung bisher nicht ausgenommen.