DAS WICHTIGSTE VORWEG:
HELFEN IST ERLAUBT!
Gemäß der „Erläuterung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Umgang mit verletzten und kranken Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen“ vom 29. September 2015 dürfen verletzte, verwaiste oder kranke Tiere zu einer Auffangstation oder einem Tierarzt gebracht werden. Es besteht jedoch Meldepflicht über die Entnahme des Tieres, z. B. bei der Polizei. Eine Meldepflicht besteht nicht, wenn die Tiere im befriedeten Bezirk (Ortschaften, menschliche Behausungen, Friedhöfe) gefunden wurden.